Wir machen Abgaskontrolle! Alle Feuerungen zur Beheizung von Gebäuden unterstehen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Die LRV bestimmt Grenzwerte von Schadstoffen im Abgas und regelt deren Kontrolle.
NEU! In der LRV-Revision vom 11.4.2018 sind periodische Kontrollmessungen von Heizkessel für feste Brennstoffe (Holz, Schnitzel oder Pellet) Pflicht. Bei Pellet-, Schnitzel- und Stückholz-Zentralheizung werden alle 4 Jahre Messkontrolle von anerkannten Feuerungskontrolleurinnen und -kontrolleure durchgeführt.